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Small but without limits

Entscheidungen über Schullergebnisse

Nicht jede Überlegung ist objektiv. Es liegt nicht unbedingt an schlechten Motiven.

Außerdem ist es keine Katastrophe, ein Schuljahr zu wiederholen, aber wenn die Entscheidung sehr willkürlich ist, kann man in Erwägung ziehen, etwas zu unternehmen. Das erste, was Sie tun können, ist, das interne Verfahren vor dem Schulleiter der Schule selbst zu befolgen. Der Schulleiter kann, vielleicht nach neuen Prüfungen, den Prüfungsausschuss einberufen, der dann entscheidet, ob die frühere Entscheidung bestätigt oder geändert werden soll.

Wenn diese Entscheidung immer noch nicht ausreichend ist, können Sie bei der Berufungskommission der Schule eine Beschwerde einreichen. Externe Mitglieder sind in dieser Kommission vertreten. Hier kann die Entscheidung bestätigt oder geändert werden. Weitere Informationen über dieses Verfahren finden Sie in der Schulordnung.

Für die Hochschulbildung gibt es den Rat für Studienfortschrittsstreitigkeiten. Der Rat kann nur konsultiert werden, wenn das schulinterne Verfahren befolgt wurde. Das interne Verfahren kann in der Schul- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.

Wir können Sie bei der Berufung gegen zufällige Entscheidungen unterstützen.