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Markenrecht, Patente, Plantzenzüchterrecht

Urheberrecht, Warenzeichen, Patente, Pflanzensorten und Biotechnologie sind alles geistige Eigentumsrechte, die aus dem menschlichen Geist geschaffene Schöpfungen schützen sollen.

Eine Marke ist ein Zeichen, das die Produkte oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens von den Waren oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens unterscheiden kann.

Grundsätzlich kann jedes Zeichen als Marke geschützt werden. Dies kann ein Wort, ein Bild sein und auch Farben oder Formen sind nicht ausgeschlossen, unter der Bedingung, dass die beantragte Marke unterscheidungskräftig ist. Zeichen, die lediglich die Eigenschaften eines Produktes beschreiben, fehlt oft die Unterscheidungskraft. Dies ist eine der Schwierigkeiten, die auftreten, wenn man z.B. eine Farbe als Marke hinterlegen will.

Wenn eine Marke einmal eingetragen ist, kann niemand mehr die Marke ohne Zustimmung des Inhabers benutzen. Einem anderen Unternehmen ist es ebenfalls verboten, einen Handelsnamen zu führen, der dem eingetragenen Warenzeichen ähnlich ist, wenn dieser Name die Öffentlichkeit mit dem eingetragenen Warenzeichen verwechseln kann. Zum Beispiel, wenn der Verbraucher denken könnte, dass die Produkte der eingetragenen Marke von dieser Firma stammen.

Wenn dies geschieht, dann ist dies rechtswidrig, und der Markeninhaber kann ein Verfahren vor dem Gericht wegen Verletzung einleiten.

Eine Markenregistrierung ist für einen Zeitraum von 10 Jahren gültig, kann aber unbegrenzt verlängert werden. Eine Markenregistrierung kann jedoch auch erlöschen, wenn der Inhaber seine Marke für mehr als 5 Jahre nicht benutzt, oder wenn der Markenname die normale Bezeichnung für diese Art von Produkten auf dem Markt geworden ist.

Eine dritte Form der geistigen Eigentumsrechte ist das Erfinder- oder Patentrecht. Der Schutz durch das Patentrecht gilt für technische Erfindungen. Dies kann ein Prozess oder das Ergebnis eines Prozesses sein.

Auch dieser Schutz muss, anders als beim Urheberrecht, beantragt werden; danach findet eine gründliche technische Prüfung statt, bei der auch geprüft wird, ob die Erfindung neu ist. Erst danach wird der Schutz gewährt.

Es wird daher immer eine absolute Notwendigkeit sein, bei der Beantragung des Schutzes und bei der Vervollständigung Ihrer Anmeldungsakte zu beachten.

Patentschutz wird nur gewährt, wenn etwas neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und die Erfindung in der Industrie angewendet werden kann.

Die einfache Entdeckung einer neuen Eigenschaft eines Materials oder Gegenstands kann kein Patentrecht begründen.

Sobald sie den Schutz erhalten haben, kann der Inhaber eines Patents andere von der Nutzung seiner Anmeldung ausschließen. Wie andere geistige Eigentumsrechte ist das Patentrecht ein ausschließliches Recht und auch ein Verbietungsrecht.

Die Exklusivrechte eines Patents sind nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Der Schutz läuft bis 20 Jahre nach der Einreichung der Patentanmeldung. In Ausnahmefällen kann ein Patent länger als 20 Jahre gültig sein, d.h. bis zu 25 Jahre und 6 Monate über das ergänzende Schutzzertifikat, das für Arznei- und Pflanzenschutzmittel zulässig ist.

Schließlich kann auf eine besondere Kategorie Bezug genommen werden, nämlich den Züchter und die Biotechnologie.

Diese besondere Regelung betrifft den Schutz neuer Sorten und Kulturen.

Das Züchterrecht unterscheidet sich nicht viel vom Patentschutz und bietet ein exklusives Recht, das Material, das für die Entdeckung einer neuen Sorte verwendet wurde, zu reproduzieren und zu verkaufen.

Auch hier muss ein Antrag gestellt werden, bevor der Schutz erlangt werden kann. Dies kann auf nationaler Ebene erfolgen, aber auch für die gesamte Europäische Union. Hierfür müssen Sie sich an das Gemeinschaftliche Sortenamt wenden.

Im Antragsverfahren wird auch die Gattungsbezeichnung für die neue Rasse festgelegt. Dieser Name sollte keine Verwechslung mit einem bestehenden Marken- oder Handelsnamen hervorrufen.

Die Gültigkeit der belgischen Züchterrechte ist ebenfalls begrenzt, nämlich auf 30 Jahre für Bäume, Reben und Kartoffeln und für andere Arten auf 25 Jahre.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass für die Aufrechterhaltung der Sortenschutzrechte eine jährliche Gebühr zu entrichten ist. Wird die Gebühr nicht bezahlt, kann der Schutz vorzeitig auslaufen.

Unser Büro verfügt über ein umfassendes Wissen in allen genannten Bereichen und kann Sie in allen Aspekten unterstützen, die mit geistigen Eigentumsrechten zu tun haben können, wie z.B. Verletzungen, Verträge zur Übertragung von Rechten oder Absolventen; gefälschte Produkte,...

Eines der wichtigsten Verfahren, das erwähnenswert ist, ist das Verfahren im Zusammenhang mit der Beschlagnahme wegen Fälschung.

Es ist eine Sache, wenn der Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums den Verdacht hegt, dass eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Unternehmen unrechtmäßig gegen diese Rechte verstoßen hat und sich der Fälschung schuldig gemacht hat, aber es ist eine ganz andere Sache, dies zu beweisen.

Das Verfahren zur Beschlagnahme wegen Fälschung hilft dem Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums.

Dieses Verfahren, das durch eine einseitige Anwendung ausgelöst wird, ermöglicht es, bei einem mutmaßlichen Fälscher einzudringen. Ein ernannter Experte wird Feststellungen treffen und beschreiben, was er sieht, und möglicherweise kann man die Versiegelung der Fälschungsfirma verlangen, damit der mutmaßliche Fälscher seine unrechtmäßigen Handlungen nicht fortsetzen kann.

Auf der Grundlage der Beschreibung des Sachverständigen besteht die Möglichkeit, später beim Gericht eine Entschädigung für den durch die Doppelung entstandenen Schaden zu beantragen.

Auch hier verfügt die Kanzlei über die notwendigen Kenntnisse, um Ihnen dabei behilflich zu sein.