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SOFTWARE-AKTUALISIERUNG

Absichtliche verkürzten Lebensdauerenes Produkts

Die italienische Wettbewerbsbehörde (A.G.C.M.) sanktionierte Apple und Samsung mit Entscheidung vom 25.9.2018 für Software-Updates, bei denen der Benutzer keine Möglichkeit hat, diese abzulehnen.

Die Fakten werden durch die Kommentare (siehe A.Hamann, DCCR,nr 124-2019, S. 15 ) in der Praxis der programmierten Veralterung (= Inverkehrbringen eines Produkts mit einer absichtlich von der Entwurfsphase an verkürzten Lebensdauer) umrahmt.

Das italienische Gesetz sieht Sanktionen vor. Das belgische Recht hingegen nicht. Andererseits handelt es sich bei der italienischen Gesetzgebung um die Umsetzung der Artikel 5, 6, 7 und 8 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.5.2005 über unlautere Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern in italienisches Recht.

Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass diese Entscheidungen vor einem belgischen Richter in einer ähnlichen Situation vernünftigerweise geltend gemacht werden könnten.

Februar 06, 2024, 02:15 nachm.