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Neorec Clausel

ÖFFENTLICHES AUFTRAGSWESEN: SCHNELL REAGIEREN

Gesetzliche Einwände müssen rechtzeitig bei der öffentlichen Ausschreibung angemeldet werden; Neorec-Klausel; anderer Standpunkt: RvSt.versus HvB & EHJ)

Bei der Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung ist es wichtig, sofort auf mögliche Unregelmäßigkeiten im Ausschreibungsverfahren zu achten und diese rechtzeitig zu melden.

Die meisten Ausschreibungsspezifikationen enthalten eine Klausel in folgendem Satz: "Mit der Abgabe eines Angebots akzeptieren die Bieter vorbehaltlos den Inhalt der Ausschreibungsunterlagen und erklären sich mit deren Bedingungen einverstanden. Wenn ein Bieter berechtigte Bedenken gegen den Inhalt der Verdingungsunterlagen hat, muss er diese innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich per Einschreiben mitteilen.

Dies ist die so genannte Neorec-Klausel. Dies wurde in der Vergangenheit strikt angewandt, und auch der Staatsrat hatte damit kein Problem. Mit Urteil vom 30.11.2018, Nr. 243.095 (1), hatte der Staatsrat seinen Antrag nicht angenommen, weil er den Zugang zum Recht grundsätzlich ablehnen würde. Der Rat beschränkt seine Anwendung auf einen unmittelbar sichtbaren Einwand der Legalität. (dies ist die so genannte Labo-Standarddoktrin des Staatsrates).

Dies unterscheidet sich jedoch von der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte (2), die der Rechtsprechung des EuGH (3) folgt. Es wird auf die Richtlinie 89/665 verwiesen, die auf eine rasche Behandlung abzielt und von den Bietern erwartet, dass sie schnell als Spezialist handeln (und somit unabhängig vom Vorhandensein einer solchen Neorec-Klausel

(1)T.Aann. 2/2019, S. 160 mit Anmerkung.

(2) HvB Gent (16. K.), 13.12.2019, T.Aann. 1/2020, S. 73

(3) Urteil in der Rechtssache C-538/13 eVigilio vom 12.3.2015 (siehe auch Grossman).

10. Januar 2020 10:32

Februar 06, 2024, 02:15 nachm.