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GEOBLOCKING VERBOTEN.

Keine diskriminierung

Die Verordnung (EU) 2018/302 trat am 3.12.2018 in Kraft.

Diese Verordnung verbietet die Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Niederlassungsortes.

Unternehmen dürfen nicht:

- den Zugang zu Online-Schnittstellen zu blockieren und/oder Kunden auf eine andere (lokale) Version der Online-Schnittstelle umzuleiten;

- unterschiedliche Zugangsbedingungen in Abhängigkeit von der Nationalität, dem Wohn- oder Niederlassungsort des Kunden anwenden;

- in Abhängigkeit von diesen 3 Kriterien unterschiedliche Zahlungsbedingungen anwenden.

Februar 06, 2024, 02:15 nachm.