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Jonas VAN DEN NOORTGATE
Jonas VAN DEN NOORTGATE

Gericht Dendermonde seit 2013. Niederländisch, Englisch Französisch (für mehr Information klicken Sie auf das Bild)

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DEN SCHUTZ VON DOMAIN-NAMEN

1. Domain-Namen sind die Adressen von Internet-Seiten. Dass Domainnamen und das sie umgebende System in Zeiten schneller Kommunikation und zunehmender Bedeutung von Marken und Logos eine sehr hohe Bedeutung erlangt haben, liegt auf der Hand.

Alles, was wichtig ist, wie auch ein materielles Interesse, bedarf des Schutzes und einer durchdachten Regelung. Da ein Domain-Name an sich nicht durch ein geistiges Eigentumsrecht geschützt ist, ist es wichtig, ihn zu registrieren, um seine Rechte und Interessen zu wahren. Domänennamen sind immer eindeutig und können nur einer Person gehören.

2. Belgien gehört zu den Ländern, die mit dem Gesetz vom 26. Juli 2003 über die unrechtmäßige Registrierung von Domainnamen (Domainnamengesetz) so schnell wie möglich eine gesetzliche Regelung zu diesem Thema organisiert haben. Dieses Gesetz ermöglicht es, beim Präsidenten des Gerichts erster Instanz oder des Handelsgerichts eine Unterlassungsklage gegen eine Person einzureichen, die einen solchen Domainnamen ohne jedes Recht oder berechtigte Interesse benutzt. (Art. XVII 23 WER).

Als Bedingung wird jedoch festgelegt, dass er das Ziel haben muss, einen Dritten zu benachteiligen oder einen unzulässigen Vorteil daraus zu ziehen.

Dies ist also der Fall, wenn ein Domänenname registriert wird, der mit einer Marke und einer geografischen Angabe, einer Ursprungsbezeichnung, einem Handelsnamen, einem Originalwerk oder einem Firmen- oder Verbandsnamen und einem Familiennamen identisch oder so ähnlich ist, dass es zu Verwechslungen kommen kann. Solche Verfahren werden dringend durchgeführt und sind äußerst effizient.

3. Es stimmt auch, dass es nicht unbedingt notwendig ist, in diesen Angelegenheiten vor Gericht zu gehen, obwohl das Verfahren in dem oben genannten Fall schnell und effizient ist.

Es gibt alternative Regelungen, insbesondere die Einheitliche Politik zur Beilegung von Streitigkeiten (UDPR). Bei diesem alternativen Verfahren wird die Streitigkeit einem Streitbeilegungsorgan vorgelegt. Eine Liste anerkannter Anbieter von Streitbeilegungsdiensten ist auf der folgenden Website zu finden (https://www.icann.org/resources/pages/providers-6d-2012-02-25-en). Eine Beschreibung des Ablaufs des Verfahrens ist auf der ICANN-Website zu finden. Natürlich ist dieses Verfahren nicht kostenlos, aber die Preise sind angemessen. Die Entscheidung ist nicht bindend, aber wenn Sie damit nicht einverstanden sind, müssen Sie sich innerhalb einer bestimmten Frist an die Gerichte wenden.

4. Für Domain-Namen (.be) gibt es ein spezielles Streitbeilegungssystem, das von der einzigen Schlichtungsstelle in Belgien, d.h. CEPINA, der einzigen von DNS Belgien anerkannten Schlichtungsstelle, geregelt wird. Die Regeln sind auf der CEPINA-Website zu finden (siehe http://www.cepani.be/en/domain-names-be/domain-names-be).

5. Der Vollständigkeit halber sei auch darauf hingewiesen, dass es schon vorher einen Schutz für Domain-Namen, die aus dem Namen einer Marke bestehen, aber auch für Handelsnamen gab. Für letztere ist ein Tätigwerden nur im Falle einer Verwechslung oder im Rahmen einer Handlung möglich, die den lauteren Handelspraktiken zuwiderläuft (Art. 95 WMG). Der Schutz von Marken- und Handelsnamen erfolgt jedoch über den Präsidenten des Handelsgerichts.

6. Schließlich ist es erwähnenswert, dass das Gesellschaftsgesetzbuch auch einen gesonderten Schutz für den für ein Unternehmen verwendeten Namen vorsieht. Wenn ein Name mit einem anderen identisch oder so ähnlich ist, dass er Verwirrung stiftet, kann jeder Interessierte ihn ändern lassen und, wenn es Grund dazu gibt, sogar Schadenersatz fordern.